TWK - Test- und Weiterbildungszentrum Wärmepumpen und Kältetechnik GmbH

Zertifizierung


Sachkundezertifizierung nach der Durchführungsverordnung EU 2024/2215

Die Zertifizierungspflicht nach der F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) gilt für Tätigkeiten an folgenden Einrichtungen:

  • ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
  • ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe
  • Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
  • Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons

Über die TWK GmbH sind derzeit Zertifizierungsmaßnahmen nach der F-Gase-Verordnung (EU 2024/573), der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Durchführungsverordnung EU 2024/2215 Kategorie A1, A2, B, C und E möglich.

Für Einsteiger wird empfohlen vor den Pflichtveranstaltungen den Präsenzkurs PKTV oder Onlinekurs OKTV zu besuchen.


Ausbildungsgang zum Zertifikat A1 (großer Kälteschein) und A2 (kleiner Kälteschein)


















Prüfungen Zertifikat A2












Prüfungen Zertifikat A1



Ausbildungsgang zum Zertifikat B (Ergänzung zu A1 für CO2)

Prüfung Zertifikat B


Ausbildungsgang zum Zertifikat E

Prüfungen Zertifikat E


Auffrischungskurse

Bestehende Zertifikate der Kategorie I, II und IV nach EU 2015/2067 behalten bis zum 12. März 2029 unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich erteilt wurden ihre Gültigkeit. Zur Umstellung auf die Zertifikate nach EU 2024/2215 müssen die zertifizierten Personen an einem Auffrischungskurs teilnehmen. Generell ist eine Auffrischung mindestens alle sieben Jahre erforderlich.

Beim Kursumfang wird zwischen zwei Zielgruppen unterschieden. Personen mit Berufserfahrung und Kenntnissen im Umgang mit Kohlenwasserstoffen absolvieren einen halbtägigen Präsenz- oder Onlinekurs. Personen ohne Kenntnisse dazu besuchen einen zweitägigen Präsenzkurs, der Theorie- und Praxisinhalte umfasst.

Bedingung für die Ausstellung der neuen Zertifikate sind bestehende Sachkundezertifikate der Kategorie I, II oder IV von der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg.

Die Zertifikate B oder C können für Berufserfahrene mit CO2 bzw. NH3 zusätzlich zum Zertifikat A1 ausgestellt werden.

Die Berufserfahrung (Kenntnisse und Praxiserfahrung mit Kohlenwasserstoffen und den eventuell zu zertifizierenden Kältemitteln CO2 bzw. NH3) muss über eine Selbsterklärung (siehe Downloads) vom Betrieb und der zu zertifizierenden Person nachgewiesen werden.

Das bestehende Zertifikat und die Selbsterklärung sind mit der Anmeldung einzureichen.



Auffrischung von der Kategorie I zu den Zertifikaten A1, B, C


Auffrischung von der Kategorie II zum Zertifikat A2

Auffrischung von der Kategorie IV zum Zertifikat E



Sachkundezertifizierung nach der Durchführungsverordnung EU 2025/1893 (mobile Klimaanlagen und Wärmepumpen)

Die Durchführungsverordnung EU 2025/1893 regelt Ausbildungsbescheinigungen in Bezug auf bestimmte mobile Einrichtungen (z. B. Pkw, LKW, Busse, Schienenfahrzeuge), die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen enthalten. Diese Verordnung löst die Verordnung EG 307/2008 ab.

Über die TWK GmbH sind Zertifizierungsmaßnahmen nach der F-Gase-Verordnung (EU 2024/573), der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Durchführungsverordnung EU 2025/1893 Kategorie M1, M2, M3 und M4 möglich.







Auffrischungskurse zu den Ausbildungsbescheinigungen M1 bis M4

Für Inhaber von Ausbildungsbescheinigungen nach EG 307/2008 ist bis zum 12. März 2029 und anschließend alle 7 Jahre der Besuch einer Auffrischungsschulung erforderlich. Die Veranstaltungen zur Erstausbildung können auch zur Auffrischung verwendet werden.



Kosten

Kursgebühren laut aktuellem Kursangebot:

  • Komplettbuchung Kategorie A1 (5 Kurse): 10 % Rabatt auf die Preise der Einzelkurse
  • Komplettbuchung Kategorie A2 (3 Kurse): 5 % Rabatt auf die Preise der Einzelkurse
  • Für die Zertifizierung Kategorie A1, A2, B, C und E sowie die Ausbildungs­bescheinigungen M1 bis M4 berechnen wir eine Prüfungs- und Verwaltungsgebühr von 200,- € (2027: 220,- €).
  • Für die Auffrischung der Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen berechnen wir eine Prüfungs- und Verwaltungsgebühr von 120,- € (2027: 130,- €).
  • Die genannten Preise gelten bis zum 31.12.2027.
  • • Die Kurse sind MwSt.-frei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.

Downloads

Titel Größe Pdf-Dokument
Übersicht Zertifizierung, rechtlicher Hintergrund, TWK-Kursangebot 356 KB Download
Selbsterklärung über Berufserfahrung für Kohlenwasserstoffe 317 KB Download
Selbsterklärung über Berufserfahrung für CO2 440 KB Download
Selbsterklärung über Berufserfahrung für NH3 381 KB Download
Chemikalien-Klimaschutzverordnung 76 KB Download
Chemikalien-Ozonschichtverordnung 61 KB Download
Verordnung EU 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen 1,3 MB Download
Verordnung EU 2024/573 über fluorierte Treibhausgase 1,58 MB Download
Durchführungsverordnung EU 2024/2215 386 KB Download
Durchführungsverordnung EU 2025/1893 554 KB Download

Weitere Informationen