TWK - Test- und Weiterbildungszentrum Wärmepumpen und Kältetechnik GmbH

Zertifizierung

Über die TWK GmbH werden Zertifizierungsmaßnahmen nach der F-Gas-Verordnung (EU 2024/573), der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Durchführungsverordnung EU 2015/2067 (Kategorie I, II und IV) angeboten. Zertifizierungen nach der Durchführungsverordnung EU 2024/2215 sind nach der Überarbeitung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung möglich. Eventuell kann die Umstellung auf die neuen Zertifikate bereits Ende 2025 erfolgen. Angeboten werden die Kategorien A1, A2 und E.

Für Einsteiger wird empfohlen vor den nachfolgenden Pflichtveranstaltungen die Kurse PKTV oder OKTV zu besuchen.



Ausbildungsgang Kategorie I und II (A1 und A2)




Sonderzertifizierung

Sachkundezertifizierung nach EU 2015/2067

Das Kursangebot der Sachkundezertifizierung nach EU 2015/2067 finden Sie hier:

Kursdetails

Die Sonderzertifizierung ist nur für Personen mit handwerklich/technischem Berufsabschluss und mindestens zweijähriger Berufspraxis in einem eingetragenen Fachbetrieb möglich. Als Unterlagen sind einzureichen:

  • Nachweis des Berufsabschlusses der zu zertifizierenden Person (z. B. Gesellenbrief)
  • Eintragung des Unternehmens in der Handwerksrolle zur Ausübung des Kälteanlagenbauerhandwerks (z. B. Kopie der Handwerkskarte)
  • Detaillierter Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers auf dem Briefpapier des Unternehmens, dass die zu zertifizierende Person mindestens über zwei Jahre Berufserfahrung verfügt. Es sollen darin die durchgeführten Tätigkeiten ausführlich beschrieben werden.
  • Nach den aktuellen Richtlinien muss eine zertifizierte Person (Mentor) die noch nicht zertifizierte Person bei ihrer Tätigkeit begleiten bzw. überwachen. Als Nachweis sind das Zertifikat und der Gesellenbrief des Mentors erforderlich.

Bei langjähriger Praxiserfahrung kann eine Einzelfallprüfung erfolgen. Falls einzelne Punkte nicht erfüllt werden können, besteht eventuell die Möglichkeit einer Kategorie II Zertifizierung.

Die erforderlichen Unterlagen sind vorab bei der TWK GmbH einzureichen und werden von der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg geprüft. Erst nach erfolgter Freigabe ist eine Kurs- und Prüfungsteilnahme möglich.

Die vorgeschriebenen Prüfungen für die einzelnen Kategorien werden auf der Grundlage der Zertifizierungsrichtlinie der Landesinnung abgenommen. Die Zertifikate werden über die TWK GmbH beantragt und durch die Landesinnung ausgestellt.

Die Veranstaltung wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit Bescheid Nr.: 54.1a11-5534.12/1 vom 07.07.09 als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung anerkannt.



Auffrischungskurse



Sachkunde für Arbeiten an mobilen Klimaanlagen

Sachkunde für Arbeiten an Kfz- und sonstigen mobilen Klimaanlagen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung und EG-Verordnung 307/2008








Ausbildungsbescheinigung
EG 307/2008










Kosten

Kursgebühren laut aktuellem Kursangebot:

  • Komplettbuchung Kategorie I oder A1 (5 Kurse) 10 % Rabatt auf die Preise der Einzelkurse
  • Komplettbuchung Kategorie II oder A2 (3 Kurse) 5 % Rabatt auf die Preise der Einzelkurse
  • Für die Zertifizierung Kategorie I, II, IV und die Ausbildungsbescheinigung nach EG 307/2008 berechnen wir eine Prüfungs- und Verwaltungsgebühr von 170,- (2025) bzw. 200,- (2026). Die Gebühren für die Zertifikate A1, A2 und E stehen derzeit noch nicht fest.

Downloads

Titel Größe Pdf-Dokument
Übersicht Zertifizierung, rechtlicher Hintergrund, TWK-Kursangebot 255 KB Download
Chemikalien-Klimaschutzverordnung 76 KB Download
Chemikalien-Ozonschichtverordnung 61 KB Download
Verordnung (EG) Nr. 307/2008 151 KB Download
Verordnung (EU) Nr. 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen 1,3 MB Download
Verordnung (EU) Nr. 2024/573 über fluorierte Treibhausgase 1.58 MB Download
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 386 KB Download
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2215 386 KB Download

Weitere Informationen